Die Buchpreisbindung

In Deutschland unterliegen Bücher der Preisbindung, d.h. sie müssen überall zum gleichen Verkaufspreis angeboten werden.
Hintergrund ist der Erhalt einer vielfältigen Buchhandelslandschaft, die neben Bestsellern auch Nachwunschautoren im Sortiment führen soll.
Die Rechtsgrundlage bildet das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG).

Die Preisbindung für eBooks wurde lange diskutiert, bis der Börsenverein des Dt. Buchhandel 2009 schließlich eine Entscheidung traf. Seitdem gilt die Buchpreisbindung auch für eBooks, denn eBooks gelten lt. §2 BuchPrG als „Produkte, die Bücher, […] reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind […]“.
Für Verlage, wie Self Publisher gilt also: Das eBook muss bei jedem Handelspartner zum gleichen Preis angeboten werden.

Die Buchpreisbindung gilt für alle Neuerscheinungen und kann nur durch den Verlag/Self Publisher aufgehoben werden, wenn das eBook mehr als 18 Monate auf dem Markt ist oder ein gedrucktes Buch einen offensichtlichen Mangel aufweist, d.h. als Mangelexemplar gekennzeichnet wird.

International gibt es deutliche Unterschiede hinsichtlich der Buchpreisbindung. In Europa gelten Preisbindungsgesetzte u.a. in Frankreich oder Österreich. In der Schweiz hingegen wurde die Preisbindung nicht durch ein Gesetz festgelegt, sondern durch die einen sog. Sammelrevers, eine Vereinbarung zwischen Verlagen und Buchhändlern. Aufgrund der Widersprüche zum Kartellgesetz fiel die Schweizer Buchpreisbindung 2007. Auch in Großbritannien und den USA herrscht keine Buchpreisbindung.
Importierte Bücher aus Ländern, ohne Preisbindung, unterliegen auch in Deutschland nicht der Preisbindung. Übersetzungen hingegen, die in einem Verlag in Deutschland erscheinen, sind preisgebunden.

VG
Team neobooks


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