Heute ist eine neue Reihe im neobooks Kosmos gestartet: neobooks aktuell. Mit dieser Reihe bieten wir Autoren, die sich mit brisanten gesellschaftspolitischen Themen auseinandersetzen, und interessierten Lesern eine neue Plattform.
Allen voran startet Heribert Prantl, Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung, mit seinem Essay „Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz? – Eine Anklage“. Ein eBook, das aktueller nicht sein könnte.
Es werden Essays renommierter Autoren folgen, die Beiträge um wichtige Debatten liefern.
Den ersten Essay aus der Reihe „neobooks aktuell“ gibt es hier!
Viele Grüße
neobooks
Der Titel ist schon falsch ansich! Ein Mann wie Prandl solte dies eigentlich wissen.
Die Bundesrepublik hat ein Grundgesetz. Dieses wird zwar gerne als Verfassung bezeichnet ist es aber im klassischen und rechtlichen Sinn nicht!
Ein Verfassung gibt sich ein Volk selbst, ggf. auch durch Abstimmung/Wahlen, genau ist beim GG nicht erfolgt.
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Nachtrag:
Nachzulesen ist o.g. Umstand hier:
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
„Für das gesamte deutsche Volk“!!!
Mit anderen Worten hätte dies nach der Wiedervereinigung geschehen müssen. Aber Fakt ist leider auch, dass man gerade in Regierungskreisen unter allen Umständen ein Volksabstimmung verhindern will. Es ist schließlich immer unbequem, wenn das Volk etwas anderes will, als die herrschenden Oberen.
Dies ist übrigens auch der Grund, warum die „Europäische Verfassung“ von den Staaten als „Vertrag“ gewertet werden soll und nicht als „Verfassung“, denn dann müßten alle Einwohner der einzelnen Staaten bzw. der EU darüber abstimmen und wer von den hohen Herren und Damen will das schon wirklich … 😦
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Hallo Schmidtiberg. Wenn man es ganz genau nimmt, ist das natürlich richtig. Der Begriff Verfassung hat sich dennoch eingebürgert und wird von allen verstanden.
VG
neobooks
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Hier hat Heribert Prantl absolut Recht! Denn, wenn schon „Verfassungsschutz“, weil ja diese Behörde Bundesamt für Verfassungsschutz genannt wird, dann auch Schutz vor deren Schützern! Besonders, wenn diese Bundes-Beamten so orientierungslos durch die Steppe tigern, wie diese Vorfälle zu beweisen scheinen. Ich hoffe wir müssen uns nicht alle demnächst vor dem Hauptquartier dieser Schwächlinge zusammenrotten, nur weil die zwar Daten auf Vorrat speichern, aber bei Lichte gesehen, gar nichts damit anfangen können, wenn ein Kollege im Urlaub oder krank geschrieben ist. Denn, wie weiss man in Berlin: die Schlapphüte treten immer nur zu Zweien auf, Grund: einer kann nur schreiben und der andere dafür lesen!
Gruß, superwiser
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