Er ist doch genau das, wovon alle träumen, die sich momentan in den Top 10 befinden – der Verlagsvertrag. Durch ihn öffnet sich die Tür in die große Verlagswelt.
Aber was ist der Verlagsvertrag eigentlich?
Der Vertrag wird zwischen euch, also den Autoren und Droemer Knaur, dem Verlag abgeschlossen. Darin wird unter anderem geklärt, was die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsseiten sind. Als Grundlage dafür dienen das Urheber- und das Verlagsrecht.
Inhalt eines solchen Verlagsvertrags sind zum Beispiel Abgabetermine, die Anzahl der Bücher, die bei einer Erstauflage erscheinen und natürlich das Honorar.
Zentraler Bestandteil sind die Nutzungsrechte, die ihr dem Verlag übertragt. Ihr überlasst dem Verlag euer Manuskript und der Verlag verpflichtet sich es zu vervielfältigen und zu verbreiten. Außerdem werden im Verlagsvertrag weitere Verwertungsrechte festgelegt, ob das Werk z.B. auch als Hörbücher verlegt werden darf.
Hallo,
ich habe ein 350-seitiges Manuskript fertiggestellt. Es handelt sich um eine Art Bilanz, die von Musikkritiken der populären Musik der letzten fünfzig/sechzig Jahre untermalt wird. Aber es ist keine herkömmliche Bilanz, sondern eher in der Art einer Collage gefertigt, in der sich Musik, Gedanken, Meinungen, Träume und einfließende Kurzgeschichten zusammen finden.
Nun würde ich gerne die ersten 36 Seiten meines Manuskripts als kostenlose Leseprobe in ihren Shop einstellen.
Was genau muss ich hierzu tun?
Gerne höre ich von ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Mann
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Ja, zum Thema Verlagsvertrag findet man nicht allzu viel im Netz. Dabei gehört es gerade für Jungautoren zum absoluten Grundwissen.
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