Liebe Community,
gestern haben wir ja mal wieder ein etwas umfangreicheres Update gemacht. Damit ist der geschlossene Betatest, den wir schon seit einigen Wochen machen bzgl. Bilderupload etc. nun für alle Autoren zugänglich! Und welche neuen Funktionen damit verbunden sind, lest Ihr jetzt hier:
Blacklisting
Was verbirgt sich hinter Blacklisting? Es gibt ja Autoren, deren eBooks bereits im eBook-Handel verfügbar sind und daher über neobooks nicht in den gesamten Handel geliefert werden sollen. Betrifft das eines Eurer eBooks, dann kann der einzelne Händler nun „geblacklistet“ werden. Das Balcklisting ist allerdings an einen Verkaufspreis zwischen 2,99-9,99€ gebunden.
Bilderupload
Ab sofort könnt Ihr mit dem Bilderupload Eure Werke nun inklusive Bildern auf neobooks einstellen und im eBook Handel vertreiben.
Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:
1) Ihr bindet die Bilder direkt in Euer Worddokument ein und ladet alles gemeinsam hoch.
2) Alternativ könnt Ihr wie immer unseren Texteditor nutzen. Klickt an die Textstelle, wo das Bild eingefügt werden soll und dann auf die „Bilder einfügen“-Funktion. Bild hochladen, auswählen und entscheiden, ob der Text darum fließen soll oder nicht.
Bitte beachtet, dass nur Bilder als .jpeg oder .png hochladen können und dass ein Bild nur max. 1MB groß sein darf.
Weitere Informationen zum Bilderupload findet Ihr im Uploadbereich auf neobooks.com.
0€ Werke
Zur Promotion eines Werk haben ja viele Autoren Ihr eBook zum Start kostenlos in den Vertrieb gegeben. Bislang musste dann immer ein zweites kostenpflichtiges Werk angelegt und das kostenlose storniert werden. Jetzt ist es so, dass eine Preisänderung von 0€ auf einen Preis verarbeitet werden kann und selbstständig vom Autorn im Uploadmanager durchgeführt werden kann.
Aber Achtung: von 0€ auf einen Preis zurück auf 0€ geht nicht!
Vertriebsvertrag
Im Zuge der neuen Funktionen haben wir auch unseren Vertriebsvertrag angepasst. Die Neuerungen beziehen sich hauptsächlich auf die neuen Funktionen. In Kürze hier alles Wichtige:
1. In Punkt 2.1 und 3.2 wird die Auswahl der Vertriebskanäle – „Blacklisting“ – geregelt
2. Die Vertriebspartner nehmen Digital-Rights-Management-Maßnahmen nach eigenem Ermessen vor. Lesen Sie mehr in Punkt 3.2
3. Die Rechteeinräumung für neobooks ist nicht-exklusiv. (Punkt 2.3)
Den Vertriebsvertrag findet Ihr wie immer im Uploadmanager.
So das war’s für den Augenblick! Wir machen nämlich keine Sommerpause, sondern überschütten Euch weiterhin schön mit neuen Funktionen:) Ich hoffe ich habe jetzt nichts vergessen!
Wir freuen uns natürlich über alle Fragen, Anregungn und Euer Feedback!
Viele Grüße,
team neobooks