Titelschutz für Bücher und eBooks

Das Werk ist geschrieben, der Titel (endlich) gefunden, dann steht einer Publikation doch nichts mehr im Wege. Aber wie kann man sicher sein, dass es nicht andere Bücher gibt, die genau den gleichen Titel tragen? Spielt es überhaupt eine Rolle?

Grundsätzlich sollte der Titel eines Buches sorgfältig gewählt werden, um dem Inhalt gerecht zu werden und natürlich die Aufmerksamkeit des Lesers zu wecken.
Aber der Titel muss noch mehr können: nämlich „einmalig“ sein. Weder Autor noch Verlag wäre erfreut, ein anderes Werk mit dem gleichen Buchtitel veröffentlicht zu wissen. Hier gilt jedoch eine Einschränkung: Der Titel muss eine „hinreichend unterscheidungskräftige namensmäßige Bezeichnung eines Werkes“ (Quelle: http://www.boersenverein.de/de/158326) sein, damit er schützbar ist. Nennt man sein Werk als „Das Haus“ oder „Angst“, so sind das nicht schützbare Titel, die von mehreren Werke gleichzeitig genutzt werden können. Hier bietet sich dann die Verwendung eines Untertitels an.

Bei einem unterscheidungskräftigen Titel tritt der Schutz des eigenen Werks mit tatsächlicher Ingebrauchnahme des Werktitels ein, also sobald das Werk erscheint. Ab diesem Zeitpunkt kann der Autor gegen die Verwendung des gleichen Titels durch andere Autoren vorgehen und z.B. Unterlassung fordern.

Wer seinen Titel bereits vor tatsächlicher Veröffentlichung des Werks schützen will, kann die Branche mit einer sog. Titelschutzanzeige beim Börsenverein des Dt. Buchhandels über den künftigen Titel informieren. Der Titelschutz besteht nun für die nächsten max. 6 Monate. Erscheint das Werk nicht in dieser Zeit, erlischt der Titelschutz.
Gibt es ein Werk in mehreren Auflagen erlischt der Titelschutz erst dann, wenn mehr als 5 Jahre keine Neuauflage erschienen ist.

Um als Autor selbst nicht in die Lage zu geraten, den Titelschutz anderer Autoren zu verletzen und damit juristischen Schritten zu entgehen, muss er seinen Wunschtitel auf Einzigartigkeit prüfen. Einen guten Überblick geben dabei das Verzeichnis Lieferbarer Bücher und der Börsenverein, da hier die Titelschutzanzeigen der vergangenen 6 Monate einsehbar sind, und somit geschützte Titel noch nicht lieferbarer Bücher eingesehen werden können.

Das Prüfen des Titelschutzes übernimmt in der Regel der Verlag. Im Self publishing ist der Autor allerdings selbst in der Pflicht, seinen Titel zu prüfen.


6 Gedanken zu “Titelschutz für Bücher und eBooks

  1. Das schlimmste ist wohl, wenn der für einen perfekte Titel dann tatsächlich schon vergeben ist und man sich einen neuen suchen muss.
    Aber wenn der Fall wirklich mal eintritt… könnte man dann beispielsweise einfach einen Untertitel dranhängen, um den ursprünglichen Titel dennoch nutzen zu können? Oder muss man dann komplett neu überlegen?
    Bsp.: Gewollter, aber bereits vergebener Titel: „Der Baum“ … Alternative : „Der Baum – unser liebster Schattenspender“ ?!
    Blödes Beispiel, aber mir fiel grad nichts besseres ein :D. Habe nämlich schon mal Bücher mit ähnlichen Titeln gesehen…

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    1. Wie genau ein „unterscheidungskräftiger Titel“ aussehen kann, das wird im Markengesetz geregelt.
      Allerdings ist nicht jeder Titel schutzfähig, so z.B. Begriffe aus der Umgangssprache, Titel, die sich aus dem Inhalt des Buches ergeben, Ortsnamen enthalten etc. Das Beispiel ist gar nicht so schlecht.
      Schutzfähig kann ein „allgemeiner Begrifff“ aber durch charakteristische Zusätze werden, z.B. „Langenscheidts Wörterbuch“, Unter-, Reihentitel etc.

      VG
      neobooks

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      1. Ach so, interessant. Scheint also etwas komplizierter zu sein, zu entscheiden, ob man einen ähnlichen Titel dann schlussendlich verwenden darf oder nicht. Aber gut zu wissen, danke (:

        LG, Aprilkind

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  2. Das ist ja interessant. Was ist mit den Leseproben die hier auf neobooks – allein durch die Teilnahme an einem Wettberb – veröffentlicht worden sind? Sind deren Titel auch geschützt? Das habe ich mich schon öfter gefragt.
    Angenommen einem Autor fällt nix ein und er schaut sich hier bei neobooks um, dann ein halbes Jahr später veröffentlicht er seinen Titel (möglicherweise im selfpublishing), kann man da dann etwas machen? … (ähm, war das verständlich? Habe heute einen Knoten im Gehirn 😉 Sorry)
    LG, astamic

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  3. Ui, da ich gerade selber an einem Buch schreibe ist das hier wirklich interessant für mich! Allerdings ist es „nur“ ein Kinderbuch … ich hoffe, dass ich meinen Titel bis zum Ende des Buches gefunden habe (mir fehlt noch eine gute Idee). Da ich es auch selbst veröffentlichen wollte muss ich ja so wie es aussieht dann selbst recherchieren ob es schon ein Buch mit dem Titel gibt oder?

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  4. Wer bei einem Verlag veröffentlicht hat es da etwas leichter. Meist kümmert sich der Lektor darum, dass der Titel nicht schon vergeben ist und hilft auch dabei einen adequaten Ersatz zu finden.
    Dann ist es nur noch halb so schlimm, wenn der Traum-Buchtitel vergeben ist 😉

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